Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet eine eigenständige Lehr- und Forschungsdisziplin innerhalb des öffentlichen Rechts. Es ist als solches nicht kodifiziert. Im Wesentlichen handelt es sich um dogmatische Grundsätze, die weitgehend von Lehre und Rechtsprechung entwickelt worden sind. Diese Grundsätze bilden jedoch kein einheitliches System. Das vorliegende Lehrbuch zielt darauf ab, den Rechtsstoff systematisch und verständlich darzustellen und die wichtigsten Grundsätze anhand ausgewählter Urteile zu erörtern, um deren Tragweite besser aufzuzeigen. Es dient dem Transfer zwischen Theorie und Praxis und richtet sich insbesondere an Studierende, um ihnen den nicht immer einfachen Einstieg in dieses Fach zu erleichtern. Für die vorliegende Neuauflage wurden Rechtsprechung und Lehre auf den neusten Stand gebracht.