Die Untersuchung widmet sich einem wissenschaftlich wenig erschlossenen, für die Rechtspraxis jedoch zentralen Thema. Der Autor stellt dabei vermeintlich nicht Begründungspflichtiges in Frage und skizziert ein unmittelbar anwendbares Modell, um Vorstrafen ohne Gesetzesänderung im Einklang mit den Grundsätzen des Tatschuldstrafrechts zu berücksichtigen.