Seit fast 150 Jahren harmonisieren die Staaten auf regionaler und globaler Ebene schrittweise ihr Recht. Das Ergebnis sind angeglichene oder sogar vereinheitlichte Regelungen, die den grenzüberschreitenden Handel und die Klärung von Rechtsverhältnissen des Privatlebens, etwa im Bereich des Internationalen Familienrechts, erleichtern. Die Erfahrung aber zeigt, dass die einheitsrechtlichen Regelungen in der Rechtspraxis häufig keine einheitliche Auslegung erfahren. Karin Linhart untersucht daher die Mechanismen, die gegenwärtig bestehen, um die einheitliche Auslegung einheitsrechtlicher Regelungen zu sichern bzw. uneinheitliche Auslegung zu korrigieren. Darüber hinaus untersucht sie die Ursachen uneinheitlicher Auslegung auf internationaler Ebene bei Schaffung Internationalen Einheitsrechts, auf nationaler Gesetzgebungsebene bei der teilweise erforderlichen Umsetzung und auf der Ebene der Rechtsanwendung und bietet auf dieser Grundlage konkrete Lösungsmöglichkeiten, um dem Ziel der einheitlichen Auslegung Schritt für Schritt näher zu kommen.
Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg; 1997 Referendariat in Würzburg; 2000 Promotion; Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Würzburg; 2003/04 Master of Laws-Studium an der Duke University, USA
Seit fast 150 Jahren harmonisieren die Staaten auf regionaler und globaler Ebene schrittweise ihr Recht. Das Ergebnis sind angeglichene oder sogar vereinheitlichte Regelungen, die den grenzüberschreitenden Handel und die Klärung von Rechtsverhältnissen des Privatlebens, etwa im Bereich des Internationalen Familienrechts, erleichtern. Die Erfahrung aber zeigt, dass die einheitsrechtlichen Regelungen in der Rechtspraxis häufig keine einheitliche Auslegung erfahren. Karin Linhart untersucht daher die Mechanismen, die gegenwärtig bestehen, um die einheitliche Auslegung einheitsrechtlicher Regelungen zu sichern bzw. uneinheitliche Auslegung zu korrigieren. Darüber hinaus untersucht sie die Ursachen uneinheitlicher Auslegung auf internationaler Ebene bei Schaffung Internationalen Einheitsrechts, auf nationaler Gesetzgebungsebene bei der teilweise erforderlichen Umsetzung und auf der Ebene der Rechtsanwendung und bietet auf dieser Grundlage konkrete Lösungsmöglichkeiten, um dem Ziel der einheitlichen Auslegung Schritt für Schritt näher zu kommen.