Reform der VermogensabschopfungDas Vermgensabschpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollstndig neu gefasst. Der Begriff "e;Einziehung"e; ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "e;Verfall"e;. Der neu eingefhrte 73d StGB schrnkt das Bruttoprinzip ein. Kernstck der Reform ist die Neuregelung der Opferentschdigung. Die Ansprche der Tatgeschdigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurckbertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermgensgegenstnde verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt. Das Gesetz hat den bisher beschrnkten Anwendungsbereich fr die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Tatertrgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt. Neu eingefhrt wurde ferner die Vorschrift des 76a Absatz 4 StGB, die es ermglicht, Vermgen unklarer Herkunft unabhngig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbstndig einzuziehen, sollte das Gericht davon berzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrhrt. Bewhrte ErluterungenZahlreiche Prfungsschemata und bersichten erschlieen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. fr Eintragungsersuchen, Pfndungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermgensabschpfung. Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermgensabschpfung rechtlich in Berhrung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwlte, Richter, Rechtsanwlte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehrden. Aus dem Inhalt:Entwicklung der strafrechtlichen VermgensabschpfungAnforderungen an die ErmittlungsbehrdenVermgensabschpfung bei der JustizZusammenarbeit von Polizei und JustizGesetzliches Modell der strafrechtlichen VermgensabschpfungRckgewinnungshilfe vs. OpferentschdigungRechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, 73 ff. StGBEinziehung von TatertrgenBestimmung des Wertes des Erlangten, Schtzung gem 73d StGBQualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und ErlangtemMittterschaftSchtzung nach 73d Absatz 2 StGBFaktische Verfgungsgewalt der Mittter ber das TaterlangteHaftung von MittternEinziehung von Nutzungen und SurrogatenErweiterte Einziehung von Tatertrgen bei Ttern, Teilnehmern und anderenSelbstndige Einziehung von Vermgenswerten unklarer HerkunftVerfahren nach 979 ff. BGB bei Erschtterung der Eigentumsvermutung nach 1006 BGBEinziehung von Tatertrgen bei anderen nach 73b StGBAusschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach 73e StGBEinziehungsvorschriften nach 74-75 StGB"e;Auergerichtliche"e; EinziehungVerfahrensvorschriften zur vorlufigen VermgenssicherungOpferentschdigungAufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)VermgensbeschlagnahmeVermgensabschpfung im OrdnungswidrigkeitenrechtMuster
Reform der Vermögensabschöpfung
Das Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.
Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.
Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.
Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.
Bewährte Erläuterungen
Zahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.
Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.
Aus dem Inhalt:
Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Anforderungen an die Ermittlungsbehörden
Vermögensabschöpfung bei der Justiz
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Gesetzliches Modell der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Rückgewinnungshilfe vs. Opferentschädigung
Rechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGB
Einziehung von Taterträgen
Bestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGB
Qualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und Erlangtem
Mittäterschaft
Schätzung nach § 73d Absatz 2 StGB
Faktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das Taterlangte
Haftung von Mittätern
Einziehung von Nutzungen und Surrogaten
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderen
Selbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft
Verfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGB
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGB
Einziehungsvorschriften nach §§ 74-75 StGB
"Außergerichtliche" Einziehung
Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung
Opferentschädigung
Aufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)
Vermögensbeschlagnahme
Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
Muster