Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Institut für Europarecht und Völkerrecht), Veranstaltung: Aktuelle Rechtsfragen des Europarechts am Beispiel der Südtirol-Autonomie, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Südtirol, das Land zwischen dem Brennerpass und der Salurner Klause, ist jener Teil des alten Kronlandes Tirol der österreich-ungarischen Habsburgermonarchie, der sich mit der italienischen Provinz Bozen deckt, seit diese 1948 um die benachbarten zweisprachigen Ortschaften der Provinz Trient erweitert wurde. Unter "Südtirolern" werden diejenigen Einwohner Südtirols verstanden, deren Heimat Südtirol ist, die vorwiegend der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören, und die sich zur deutschen Kulturgemeinschaft bekennen. Die Südtirol-Frage geht auf das Jahr 1919 zurück, als Südtirol durch das Friedensdiktat von Saint Germain en Laye dem Königreich Italien zugesprochen und die historische Zerreißung Tirols besiegelt wurde.Bei der letzten österreichischen Volkszählung vor der Abtretung Südtirols im Jahre 1910 lebten dort 235.000 Deutsche und Ladiner und nur 7.000 Italiener. Nach der Volkszählung 1961 standen 232.717 Südtirolern und 12.594 Ladinern 128.271 Italiener gegenüber. Diese Verschiebung war das Resultat planmäßiger Bevölkerungspolitik. Die Volkszählung von 2001 ermittelte nach Sprachgruppen 69,15 % Deutsche, 26,47 % Italiener und 4,37 % Ladiner. Der relativ starke Rückgang der italienischen Bevölkerung wird zum Teil damit begründet, dass viele zweisprachige Italiener sich für die deutsche Sprachgruppe entschieden haben, da sie sich in dieser Gruppe in Südtirol künftig größere Möglichkeiten ausrechnen. Zur Volkszählung muss auch erwähnt werden, dass diese erst seit 1981 von der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung begleitet wird.Den deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolern stehen im italienischen Gesamtstaat rund 58,5 Millionen Italiener gegenüber; die Südtiroler stellen somit eine nationale Minderheit dar. Gemäß der amtlichen UNO-Definition ist eine Minderheit.